

Der Arbeitsschutz auf der Baustelle wird zum zunehmend großen Thema. Unternehmer sehen sich mit einer Vielzahl von Vorschriften zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken konfrontiert. So gibt es auch eine Richtlinie zur Reduzierung der Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz.

Auf Basis eines achtstündigen Arbeitstages sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zur Schwingungsbelastung durchzuführen. Die einzelnen mechanischen Schwingungen aller Geräte einer Baustelle, die ein Anwender am Tag bedient, werden dafür addiert. Wird dabei der für Hand-Arm-Vibrationen festgesetzte Auslösewert überschritten, müssen Präventionsmaßnahmen zur Verringerung der Schwingungen umgesetzt werden. Zum Beispiel muss dann ein Gerät mit geringeren Hand-Arm-Vibrationen zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese Schwingungen einer einzelnen Maschine unter 2,5 m/s2, muss die Maschine bei der Errechnung der Gesamtbelastung nicht berücksichtigt werden.

In der eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Weber MT wird seit Jahren, neben der Verdichtungsleistung und dem Wartungskomfort, auch auf die Bedienerfreundlichkeit großen Wert gelegt.
Weber MT schafft es, die großen Kräfte, die zur Verdichtung notwendig sind, nahezu ausschließlich in den Boden und nicht in die Führungsstange wirken zu lassen. So sind die großen Rüttelplatten der neuen Serie bei hoher Verdichtungsleistung erstaunlich laufruhig. (Siehe Video - rechte Seite)
Insbesondere die größeren Bodenverdichter im Weber MT-Programm sind in Sachen Hand-Arm-Vibrationen vorbildlich aufgestellt.
So hat z. B. die CR 7 einen Auslösewert von 2,1 m/s2. Die CR 8 liegt sogar nur bei 1,8 m/s2. Bei Einsatz dieser Maschinen entfällt somit die Dokumentationspflicht für Hand-Arm-Vibrationen.